Material & Physik
Lebensmittelechter Edelstahl
Als lebensmittelecht gilt Edelstahl, der für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt und entsprechend gekennzeichnet ist. Maßgeblich ist die EU-Verordnung 1935/2004: Es dürfen keine Bestandteile in gesundheitsgefährdenden Mengen ins Lebensmittel übergehen.
Erkennbar ist die Eignung am Glas-Gabel-Symbol oder am Hinweis „für Lebensmittelkontakt“ auf Produkt, Verpackung oder Etikett, zusammen mit Name und Anschrift des Herstellers oder Händlers.
Für Metalle gibt es auf EU-Ebene keine eigene Einzelmaßnahme. Eine formelle Konformitätserklärung ist deshalb nicht verpflichtend, die Anforderungen der Rahmenverordnung gelten aber trotzdem.
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